Bürokratieabbau ala PtB! Änderung Anzeigev. §9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG

🇩🇪 Willkommen im digitalen 18. Jahrhundert – made by PTB

Stell dir vor, du willst ein neues Airsoft-Modell auf den Markt bringen. In Frankreich meldest du das Teil online an, schickst ein PDF, wartest ein paar Tage – fertig.

In Deutschland? Nein, da brauchst du erstmal einen Kalender. Denn ab September 2025 heißt es: ZWEI Monate künstliche Wartezeit. Und das nicht etwa wegen Tests oder Prüfungen, sondern weil das Gesetz es so will. Willkommen beim neuen Anzeigeverfahren nach §9 BeschG – dem neuesten Bürokratie-Streich der PTB.

Was passiert da eigentlich genau?

Ganz einfach:

– Du zeigst ein Modell an (ohne Muster).

– Wartest brav 60 Tage.

– Dann darfst du endlich bauen oder importieren.

– Danach wieder zur PTB – diesmal aber MIT Muster.

– Und wenn du Pech hast, darfst du das Teil nochmal extra zur F-Zeichen-Prüfung schicken.

– Das Muster bleibt dann für immer in Braunschweig, vermutlich im Lager neben dem Bernsteinzimmer.

Langsam haben wir den Verdacht, dass die PTB die ganzen Waffen gar nicht archiviert, sondern heimlich selber damit zockt. Rein satirisch natürlich. Oder auch nicht. 😉

Und als wäre das nicht schon absurd genug: Das F-Zeichen darf bei der Vorführung NICHT aufgebracht sein. Du musst also die gleiche Waffe im Grunde zweimal hin und her schicken – ohne F, mit F, mit Geduld.

Für dich als Kunde heißt das:

– Noch längere Lieferzeiten

– Noch mehr Bürokratie

– Noch mehr Kopfkratzen

– Noch höhere Preise

Während sich ganz Europa über unsere Bürokraten-Simulation kaputtlacht, dürfen wir wieder mal beweisen, dass deutsche Effizienz nur noch im Klischee existiert.

Danke für nichts, PTB.

Ihr wollt die Digitalisierung? Dann fangt doch mal bei der Kommunikation an – und hört auf, euch wie ein Amtsgericht im Jahre 1862 zu verhalten.

P.S.: Wir halten dich natürlich weiter auf dem Laufenden. Sobald wir dürfen. Oder können. Oder die Bürokratie es gnädig erlaubt.

Dankes Schreiben könnt ihr an die eMailadresse fzeichen@ptb.de richten 😉

Euer super genervtes Team vom softairstore


Kommentare

Eine Antwort zu „Bürokratieabbau ala PtB! Änderung Anzeigev. §9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG“

  1. Tja, es fehlt uns halt die Lobby, anders als z.B. dem Alkohol … einen Liter hochprozentigen Schnaps oder 5 Kisten Bier kann jeder kaufen, saufen und sich & andere erstmal unkontrolliert gefährden, von der Bedeutung und Ursache bei Unfällen, Straftaten und Todesfällen gar nicht zu Reden… aber Freizeitgeräte, wie Softair-Waffen, müssen ganz klar heftig reguliert werden (man hört ja regelmäßig. fast täglich von Verletzen und Toten, meist Unbeteiligte, im Zusammenhang mit Softair- und Druckluftwaffen)!
    Was wohl passiert, wenn die Politiker in Berlin realisieren, dass 90% aller deutschen Straftäter und Terroristen in den Stunden vor Tatbegehung ein Butterbrot gegessen haben… MPU und Rechtstreuprüfung vor Backwarenkäufen, aber sofort!

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