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Darf ich einen Schalldämpfer für meine Airsoftwaffe modifizieren oder selbst bauen?

Airsoft-Pistole mit montiertem Schalldämpfer – symbolische Darstellung zur rechtlichen Zulässigkeit von Schalldämpfern bei Airsoftwaffen unter und über 0,5 Joule.

Rechtliche Einordnung: Airsoftwaffen unter und über 0,5 Joule

Die Frage, ob Du einen Schalldämpfer modifizieren oder selbst herstellen darfst, hängt maßgeblich von der Energieklasse Deiner Airsoftwaffe ab. In Deutschland gilt:

  • Airsoftwaffen unter 0,5 Joule (frei ab 14 Jahren) gelten nicht als Waffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG), sondern als Spielzeug gemäß EU-Richtlinie.
  • Airsoftwaffen über 0,5 Joule (mit F im Fünfeck, frei ab 18 Jahren) gelten als erlaubnisfreie Schusswaffen.

Schalldämpfer sind waffenrechtlich „gleichgestellte Gegenstände“

Ein Schalldämpfer ist gemäß Anlage 1 zum WaffG eine Waffe gleichgestellter Gegenstand. Das bedeutet: Schalldämpfer unterliegen denselben waffenrechtlichen Regeln wie die Waffe, für die sie bestimmt sind.

Was ist erlaubt?

✅ Für Airsoftwaffen unter 0,5 Joule:

Da diese Waffen nicht unter das Waffengesetz fallen, sondern als Spielzeug gelten, darfst Du für sie auch schallreduzierende Vorrichtungen (z. B. modifizierte Attrappen oder funktionale Eigenbauten) verwenden.

Ein Schalldämpfer für eine 0,5er Airsoft ist daher nicht genehmigungspflichtig, solange er zweifelsfrei nur für eine solche Waffe bestimmt ist.

Und das Beste: Da Airsoftwaffen unter 0,5 Joule rechtlich keine Waffen im Sinne des WaffG sind, benötigst Du für die Herstellung, Veränderung oder Bearbeitung eines Schalldämpfers keine waffenrechtliche Erlaubnis. Du darfst also Attrappen umbauen oder funktionale Dämpfer selbst anfertigen – solange diese offiziell für 0.5er vorgesehen sind.

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✅ Für Airsoftwaffen über 0,5 Joule (F-Waffen):

Auch hier gilt: Solange es sich um eine erlaubnisfreie Schusswaffe handelt (also z. B. eine typische SAEG mit F-Zeichen), ist der Schalldämpfer ebenfalls erlaubnisfrei, sofern er eindeutig für diese Art Waffe bestimmt ist. Eine besondere Erlaubnis nach §2 WaffG zum Besitz oder zur Nutzung ist nicht erforderlich.

Wichtig: Wenn Du einen Schalldämpfer jedoch selbst herstellst oder mechanisch veränderst (z. B. durch Bohren, Drehen, Fräsen oder Einfügen von Dämpfmaterial), gilt das laut Waffengesetz als Herstellung oder Bearbeitung eines wesentlichen Waffenteils. Dafür benötigst Du nach §21 oder §26 WaffG eine Herstellungs- oder Bearbeitungserlaubnis durch die Waffenbehörde.

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⚠️ Was ist nicht erlaubt?

  • Du darfst keinen Schalldämpfer verwenden, der für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe (z. B. scharfe Feuerwaffe) bestimmt ist oder technisch auf eine solche passt.
  • Du solltest keine Produkte öffentlich als „für Airsoft & echte Waffen geeignet“ bezeichnen – das kann zu Problemen mit den Behörden führen.
  • Auch wenn Schalldämpfer auf 14mm CCW-Gewinde von SAEGs passen, ist das allein kein Beweis für eine waffenrechtlich relevante Bestimmung. Dennoch kann bei mehrdeutiger Auslegung ein Risiko bestehen.

🔍 Fazit

Solange Dein Schalldämpfer klar für eine Airsoftwaffe bestimmt ist, die nicht dem Waffengesetz unterliegt oder als erlaubnisfreie Waffe gilt, darfst Du ihn legal bauen, verwenden und auch modifizieren. Die aktuelle Rechtslage lässt diese Nutzung ausdrücklich zu – trotz identischer Mündungsgewinde F-Waffen. Das ist keine Grauzone, sondern eine gesetzliche Lücke, die rechtlich Bestand hat.

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Wenn Du Dir unsicher bist, kontaktiere uns gern – wir kennen die aktuelle Gesetzeslage genau und helfen Dir bei der Auswahl legaler Zubehörteile für Deine Airsoft.


🔗 Rechtliche Quellen:

📘 Rechtlicher Hinweis:

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und basieren auf der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland. Sie stellen jedoch keine rechtsverbindliche Beratung dar. Wenn Du eine verbindliche juristische Einschätzung zu einem konkreten Fall benötigst, wende Dich bitte an eine*n Fachanwalt*in für Waffenrecht oder Deine zuständige Waffenbehörde.

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