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FSWS bei 0,5-Joule-Waffen blockiert?

Sind bei softairstore die Feder-Schnellwechsel-Systeme (FSW) blockiert oder die Gearboxen verstiftet?

Kurzfassung:
Nein – beim softairstore sind weder Schnellwechselsysteme blockiert, noch Gearboxen verstiftet.
Wir halten diese Praxis nicht nur für unnötig, sondern für kundenfeindlich und technisch kontraproduktiv – und unsere Rechtsauffassung wurde vom VDB – Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler bestätigt.


Hintergrund: Warum blockieren manche Händler den Federwechsel oder verstiften die Gearbox?

In den letzten Monaten kam es immer wieder vor, dass Händler oder Importeure (teils auf Druck anderer Marktteilnehmer) 0,5-Joule-Softairwaffen mit blockierten Wartungsöffnungen oder sogar verstifteten Gearboxen auf den Markt brachten. Der angebliche Grund: Man wolle vermeiden, dass die Waffen „leicht über 0,5 Joule gebracht werden können“, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Das Problem: Diese Praxis ist rechtlich nicht erforderlich, technisch unlogisch – und schadet dem Kunden.


Was sagt das Waffengesetz dazu?

Die rechtliche Grundlage ist in der Anlage 1 zum Waffengesetz (WaffG) zu finden, konkret in:

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1 WaffG:

Schusswaffen sind Geräte, die zum Verschießen von Geschossen bestimmt sind, wenn aus ihnen Geschosse mit mehr als 0,5 Joule Mündungsenergie abgegeben werden können – es sei denn, sie sind so beschaffen, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen verändert werden können, um diese Energie zu überschreiten.

Das bedeutet:
Solange eine Softair-Waffe nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen allein durch z. B. Herausnehmen der Feder auf über 0,5 Joule gebracht werden kann, unterliegt sie nicht dem Waffenrecht im engeren Sinne, sondern bleibt eine Spielzeugwaffe nach § 42a Abs. 1 Nr. 1 WaffG – frei verkäuflich ab 14 Jahren.


Rechtliche Einschätzung durch den VDB

Wir haben unsere Position vom VDB, unserem Branchenverband, durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Auszug aus der Antwort:

„Nach hiesiger Ansicht ist das Schnellwechselsystem nicht ausschlaggebend, da es nur dem Zerlegen der Waffe dient, nicht aber der direkten Leistungssteigerung. Es bedarf zur Leistungssteigerung bestimmte weitere Teile (Feder, Zahnräder).“

Das heißt: Allein der Einbau eines FSW macht eine Waffe noch lange nicht waffenrechtlich relevant. Man kann nicht einfach durch Öffnen der Gearbox die Leistung steigern – dazu braucht es weitere Bauteile, die ein bewusster Umbau voraussetzt.


Praxisbeispiel: Warum diese Praxis absurd ist

Ein klassisches Beispiel:

Ein Kunde kauft eine 0,5-Joule-Airsoft mit blockierter Wartungsöffnung. Nach 3 Monaten intensivster Nutzung verliert die Airsoft massiv Energie und die Dichtungsringe am Piston Head und Zylinder Head müssen getauscht werden – ein klassischer Verschleiß.
Nun müsste die Gearbox geöffnet werden, aber der Body ist verstiftet. Also: entweder aufbohren (garantiert kein §-konformer Eingriff mehr) oder die Waffe wegwerfen.
Ergebnis: Der Kunde kann seine gesetzlich erlaubte, frei verkäufliche Airsoft nicht mehr warten.

Was war gewonnen? Gar nichts.
Der Gesetzgeber wollte nicht die Wartung verhindern – sondern lediglich vermeiden, dass man mit einem Schraubenzieher + Feder illegal eine 1-Joule-Waffe draus macht.


Unsere Haltung beim softairstore

✅ Wir bieten keine blockierten oder verstifteten 0,5er-Modelle an.
✅ Alle unsere Softairwaffen sind wartungsfreundlich, sofern der Hersteller das vorsieht.
✅ Bereits versehentlich gelieferte, modifizierte Modelle wurden oder werden kostenlos für unsere Kunden auf den Standard zurück gebaut.
✅ Wir stehen zu einem verantwortungsvollen, aber auch kundenfreundlichen Umgang mit dem Waffengesetz – und lassen uns das regelmäßig rechtlich bestätigen.

Du suchst eine coole 0.5er? Dann schau doch mal in unserm Shop vorbei unter: Airsoft-Waffen ab 14 Jahren – Softair nicht nur für Einsteiger

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