Grundlagen zum Transport von Waffen
Dieser Artikel soll euch keine Waffentasche oder einen Waffenkoffer aufschwatzen, sondern befasst sich detailliert mit der aktuellen Gesetzeslage Stand 12/22.
Im Gegensatz zu anderen Softairshops die zum Teil Halbwissen in Ihren Artikeln verbreiten, verweise ich hier ganz klar auf die Gesetzestexte, die ihr beim entsprechenden Thema verlinkt findet.
Wenn ihr Fragen habt oder etwas unklar ist, dann schreibt mir über die support@softairstore.de und ich werde es hier ggf. ergänzen bzw. verständlicher schreiben oder Nachweise dazu liefern.
Rechtliche Grundlagen
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Begriffsbestimmungen
beginnen wir mit den Grundbegriffen die bei diesem Thema für uns Softairspieler besonders wichtig sind.
Tatsächliche Gewalt & Umgang
Was bedeutet eigentlich tatsächliche Gewalt und ab wann übe ich sie aus? Die tatsächliche Gewalt über Waffen und Munition übt aus, wer den Umgang mit ihnen hat.
„Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht. „
WaffG Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §1 Absatz 3
Führen
Grundsätzlich führst du deine Softair-Waffe, wenn du die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb deiner Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedeten Besitztums oder einer Schiessstätte wie etwa einem Airsoft Spielfeld ausübst.
Zum führen deiner Airsoftwaffe außerhalb der oben beschriebenen Örtlichkeiten, bedarf es einer Erlaubnis nach §10 Abs. 4 WaffG, auch bekannt als Waffenschein.
Hier sprechen wir aber nicht von dem für gewöhnliche Bundesbürger erhältlichen sogenannten kleinen Waffenschein.
Die rechtliche Grundlage zum kleinen Waffenschein findet ihr ganz unten im Text ab Punkt 2 hier:
Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
– Dieser erlaubt dir eine Schreckschuss oder Reizstoffwaffe mit PtB Stempel und Nummer zu führen. Neuere Versionen des kleinen Waffenscheins schreiben das verdeckte tragen vor, mein eigener hat diese Einschränkung noch nicht 🙂
Aber natürlich macht es absolut Sinn die Schreckschuss verdeckt zu führen, damit die Oma an der Wursttheke nicht in Ohnmacht fällt – sondern vom richtigen Waffenschein der sowohl für erlaubnispflichtige, also scharfe Waffen als auch für Druckluftwaffen über 0,5 Joule benötigt wird.
Den kannst du dir aber schon mal gleich abschminken. Unser Staat sorgt mit Nachdruck dafür das so gut wie NIEMAND eine solche Waffenrechtliche Erlaubnis erhält. Ich habe als Waffenhändler, der nicht nur Airsoft verkauft selbst die Erfahrung machen müssen, das es unserem Staat völlig egal ist ob du eine besonders gefährdete Person bist (z.B. als Waffenhändler mit einem Auto voller Gewehre und Pistolen samt Munition zum und vom Schießstand unterwegs bist ).
Als Waffenhändler muss ich zwar mein Haus und Ladenlokal mit einer zertifizierten Alarmanlage sichern weil das laut Polizei ein besonders gefährdetes Objekt ist, für mich selbst gilt das aber außerhalb meines Hauses nicht.
Hierbei ist auch anzumerken, was auch vor Gericht bei meiner Verhandlung festgestellt wurde, das das bei sich tragen einer geholsterten Waffe im eigenen Haus, dem Ladenlokal oder dem eigenen befriedeten Besitztum, NICHT als erlaubnispflichtiges Führen gilt!
Dies ist ein beliebter Punkt über den vermeintliche Waffenrechtsexperten im Internet immer wieder diskutieren.
Fakt ist aber was im WaffG steht und da steht exakt:
„führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt“
Und jetzt? Ich hab ne 0,5er Ätschibätsch? Von wegen! Denn für Spielzeug gilt (zu Recht) der §42a Absatz 1 Punkt 1
Während dieser Sinnvolle § im WaffG dafür sorgen soll, das die Bevölkerung nicht unnötig in Angst und Schrecken versetzt wird, oder leichtsinnige Menschen mit ihren 0,5 Joule gegen die 600 Joule einer Polizeipistole antreten, kann man sich über Dinge wie das Führverbot für Einhandmesser wirklich streiten. Über den §42a und insbesondere das Einhandmesserverbot werde ich aber einen eigenen Blogbeitrag schreiben.
Transportieren
Du transportierst deine Softair, wenn du mit Ihr zum Spielfeld, einem Kumpel oder zum softairstore fährst.
Hierbei gibt es einiges zu beachten!
Was du absolut unterlassen solltest, ist es, deine Airsoft:
- Ins unverschlossene Handschuhfach legen
- In die Beifahrertür stecken, auch im Holster
- Unverpackt auf den Rücksitz legen
- Bei einem Kombi die Waffe unverpackt in den Kofferraum legen
- Mit angeklemmten Akku transportieren
- Mit einem gefüllten Magazin in der Airsoft transportieren
Was du machen kannst wenn du ein sicheres Auftreten hast und die Rechtslage kennst:
- Das gefüllte Magazin und den Akku im gleichen Fach deiner Waffentasche mit der Waffe selbst transportieren
- Sofern du länger als 3 Sekunden und mehr als 3 Handgriffe benötigst, die Softair Waffe in einer Tasche ohne Schloss transportieren (3×3 Regel in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Punkt 12.3.3.2)
- Falls du keine Tasche zur Hand hast kannst du deine Softair Waffe auch mittels eines Müllsacks und Klebeband verpacken
- Bei einem Fahrzeug mit abgetrenntem Kofferraum die Waffe darin ohne Tasche transportieren sofern du den Kofferraum abschließt (Achtung bei Manchen Spielfeldern sind die Parkplätze außerhalb womit du bei dieser Transportart ein Problem bekommen kannst)
So transportierst du deine Waffe absolut Diskussions- und Stressfrei:
- Verpacke die Waffe in einer Waffentasche, Waffenkoffer oder in deiner Geartasche / Transportbox und verschließe das Transportbehältnis entweder mit einem Schloss, einem Stück Schnur oder einem Kabelbinder
- Stecke die Magazine, BBs (Softairkugeln sind übrigens keine Munition sondern Geschosse und unterliegen somit nicht dem Waffenrechtlichen Begriff Munition) und Akkus in ein separates Fach deiner Waffentasche.
- Informiere bei einer Kontrolle vorab die Polizisten das du eine Airsoft im Auto hast die vorschriftsmäßig verpackt ist
- Achte darauf das dein F-Zeichen oder das max 0.5 Joule NICHT über lackiert ist.
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